Der Acanthus-Hof

Wohnheim und Tagesförderstätte für Menschen mit geistiger Behinderung

Die Konzeption unseres Wohnhauses

Einleitung: Das Musikalische
Die Acanthus-Hof gGmbH betreibt eine vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit geistigem und körperlichem Handikap im Erwachsenenalter. Unsere Arbeitsweise ist auf anthroposophischer Grundlage ausgerichtet.
Der Acanthus-Hof erfährt seine Struktur, seine Rhythmen durch die Gesetzmäßigkeit der Musik. Alle Elemente die in der Musik leben, können gesundend auf den Menschen wirken.
Das Miteinander-Üben lässt die Gemeinschaft entstehen. Man nimmt sich, die Gruppe, sich in der Gruppe wahr und erfährt, dass jeder seine Stimme, seine Stimmung hat und wie jeder die eigene „Färbung“, die eigene Stärke in das gemeinsame Tun hineinbringt.
Darüber hinaus soll künstlerisches Tun auf dem Acanthus-Hof gelebt werden dürfen. Nirgends fühlt sich der Mensch so lebendig, so im Einklang mit sich selbst und mit der Gemeinschaft, wie durch künstlerisches Erleben.
Wir wollen ein breites Spektrum an künstlerischen Kursen anbieten, zu denen wir jeden einladen mitzumachen: Schauspiel – Malen – Plastizieren – Tanzen – Musizieren und Singen.

1.) Standort der Einrichtung
Die Acanthus-Hof gGmbH ist Betreiber der Wohneinrichtung und besteht seit 2013 mit seinem Wohnhaus für 13 Plätze auf einem Gelände von ca. 10.000 m² in der Ortschaft Klein Ilsede im Landkreis Peine. Auf dem Gelände steht ein 3-Kant-Hof.
Auch das neue Wohnhaus mit ca. 440m² Nutzfläche ist auf anthroposophischer Ausrichtung ausgelegt, und bildet mit dem ersten Wohnhaus eine Einheit. Das 2023 erschaffene Wohnhaus bietet zudem Platz für 9 weitere Menschen mit geistiger Behinderung im Sinne § 53 SGB XII i.V.m. §2 der VO nach § 60 SGB XII, sowie des §2 SGB IX.
Im Haus bekommt jeder ein eigenes Zimmer. Es sind ausreichend Badezimmer vorhanden, wie auch ein Wohnzimmer, ein Essraum, eine Küche, ein Dienstzimmer und eine kleine separate Stube in der ersten Etage.

2.) Aufgaben, Ziele und Leistungen
„Zu Hause ist dort, wo man verstanden wird“.
Für Menschen mit Behinderung trifft dies auch zu. Im Erwachsenenalter, wenn die Abnabelung von den Eltern stattfindet, heißt es eine Gemeinschaft zu finden, die bereit ist besondere Menschen aufzunehmen und gemeinsam die Aufgaben und Anforderungen des Alltags zu meistern.
Der Acanthus-Hof bietet als stationäre Einrichtung im Sinne § 13 SGB XII einen geschützten Raum innerhalb einer lebendigen und freundlichen Dorfgemeinschaft.
Es gilt im Zusammenleben jedem die Möglichkeit zu geben:
• Sich einzubringen:   Am Gemeinsamen zu gestalten
• Sich fortzuentwickeln: Das Eigene zu pflegen und weiterzubringen nach § 54 SGB XII.
• Selbstständigkeit zu erleben und zu erweitern
• eigene Räume zu wahren und Ruhe zu finden

Auf dem Acanthus-Hof werden die Menschen mit Behinderung eine Struktur finden, die sich vergleichen lässt mit der Struktur einer Großfamilie. Der Alltag wird gemeinsam, sich gegenseitig helfend, stützend und fördernd bewältigt, unter Berücksichtigung der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege nach SGB XII.
Wir werden Gemeinschaft pflegen und Werte wie
• Toleranz
• Offenheit
• Akzeptanz
erproben.

Dabei soll jeder nach einem Bedürfnis und/oder Notwendigkeit Rückzugsmöglichkeit bekommen. Wir bieten nur Einzelzimmer an. Die Zimmergrößen liegen im Standard bei ca. 15m² und für einen Rollstuhlfahrer bei 18m².
Die Mahlzeiten werden in der Gemeinschaft eingenommen. Viele der sozialen Prozesse finden ihren Ausdruck während der gemeinschaftlichen Mahlzeiten, durch die stattfindenden Gespräche ggf. auch mit kommunikativer Unterstützung.
Hierbei werden Hilfen zur alltäglichen Lebensführung gegeben, wie z.B. das Zubereiten der Mahlzeiten usw. Der Austausch über Nachrichten, Erfahrungen, Vorkommnisse hat hier seinen Raum.
Es wird den Notwendigkeiten entsprechend in den Alltagssituationen beratend, ermutigend, begleitend geholfen. Dieses sowohl in der Basisversorgung (Körperpflege, Hygiene, An- und Ausziehen), wie auch in der Gestaltung, Anbahnung und Pflege sozialer Beziehungen.
Es wird geholfen beim Regeln juristischer und finanzieller Fragen.
Wir legen Wert darauf, dass die ärztliche und medizinische Versorgung begleitet wird und therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden.
Der Kontakt zu den Angehörigen wird individuell betrachtet.
Haus- und Hofpflege werden gemeinsam besprochen und durchgeführt. Hierbei werden insbesondere die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten mit den Bewohnern, sofern möglich, gemeinsam erarbeitet und begleitet.
Unsere Fachkräfte/Betreuer sind die Hauptbezugspersonen und bemühen sich ein harmonisches Zusammenleben mitzugestalten, einen gesunden Lebensrhythmus anzuregen. Sie sorgen dafür, dass Regeln eingehalten werden und helfen Krisen zu bewältigen. Die Betreuer sind stets in Bereitschaft. Die Verbindung zwischen Betreuten und Betreuer beruht auf gegenseitiger Achtung und Vertrauen.
Der Acanthus-Hof bietet eine alternative Wohn- und Lebensform im Sinne einer Lebensgemeinschaft. Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch mit Behinderung das Recht haben muss seine individuelle Lebensform, seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechend zu suchen.
Es wird selbstverständlich daran gearbeitet, dass jeder an Selbständigkeit gewinnt.
Sollte es jemandem möglich sein, außerhalb der schützenden Gemeinschaft ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen, wird dies aufgegriffen und die Schritte aus der Gemeinschaft heraus gemeinsam durchgesprochen und behutsam begleitet.
Die Aktivitäten des Tages werden in der Gemeinschaft besprochen und es werden sowohl individuelle Wünsche, wie auch die Bedürfnisse einer Gemeinschaft, berücksichtigt.

Freizeitgestaltung
Die Angebote werden mit den Betreuten gemeinsam besprochen und sollten der individuellen Entfaltung entsprechen. Dabei wird das Angebot der Ortschaft Klein Ilsede wie auch der benachbarten Orte Groß Ilsede und Peine wahrgenommen werden, sowohl in Anbindung an Sportvereine, wie auch im Aufsuchen kultureller Veranstaltungen.
Vor Ort für die Bewohner von Acanthus werden Abende gemeinsam gestaltet: Spiele, Tanzen, Musizieren, Vorlesen, Gespräche, Basteln.
Es werden auch Veranstaltungen auf dem Acanthus stattfinden, zu denen die Öffentlichkeit eingeladen wird; wie auch kulturelle Veranstaltungen, wie Konzerte, Vorträge, Tanz, Musik und künstlerische Kurse organisiert werden.
Das Feiern von Festen wird in der Acanthus Gemeinschaft sehr gepflegt und die Vorbereitungen gemeinsam durchgeführt.

Leistungen:
Die indirekten Leistungen beinhalten u.a. die Zusammenarbeit mit Fachkräften, Medikamentenversorgung, Barbetragsverwaltung, Angehörigen- und Betreuerkontakte, regelmäßige individuelle Begleitplanung.
An Sachleistungen werden geboten: Leitung und Verwaltung, vorbeugende und aktive Instandhaltung der Außen- und Innenanlagen, Verpflegung und Wirtschaftsdienste.
Die beschriebenen Leistungen werden an arbeitsfreien Tagen über 24 Stunden, und an Werktagen vor und nach den Arbeitszeiten angeboten. Die Intensität der individuellen Betreuungszeit richtet sich nach Art und Schwere der Behinderung.

3.) Ärztlich Versorgung
Die medizinische Versorgung soll im Rahmen der kassenärztlichen Bestimmungen unter Hinzuziehung von Fachärzten gewährleistet werden. Hierbei wird sich nach einem individuellen Gesamtplan nach § 58 SGB XII orientiert.
Es besteht freie Arztwahl.

4.) Personenkreis
Aufgenommen werden Volljährige mit geistiger Behinderung mit mittleren bis stark erhöhten Betreuungsaufwand, welches eine ambulante Betreuung ausschließt.
Die Aufnahme erfolgt nach einem Vorstellungsgespräch mit dem Betreuten und dem gesetzlichen Vertreter(n).
Unter Berücksichtigung des Kostenanerkenntnisses, ggf. vorliegender Befunde und Gutachten, sowie eigenen 

Feststellungen der Einrichtung durch:
• Aufnahmegespräch
• Anamnese
• H.M.B.W. –Bogen
wird der Hilfebedarf zur Aufnahme festgelegt.

Vorgesehen ist ein zwei wöchiges Probewohnen auf dem Acanthus-Hof. Für den zukünftigen Bewohner wird innerhalb von 6 Wochen ein individueller Hilfeplan erstellt. Dieser beinhaltet die anzustrebenden Förderziele, Teilziele und Inhalte der von der Einrichtung angebotenen Fördermaßnahmen.
Die Eingangsinformationen und die fortschreitenden Hilfebedarfe und Förderungen werden regelmäßig schriftlich erfasst und dokumentiert. Mit allen persönlichen Daten wird gemäß nach der neuen DSGVO verfahren.
Zum Ausscheiden eines Bewohners erfolgt ein Abschlussbericht, der die Verlaufsentwicklung und den eingeschätzten weiteren Hilfebedarf zum Zeitpunkt der Entlassung beschreibt. Dieser Bericht ist dem Sozialträger zuzuleiten.
Nicht aufgenommen werden Menschen mit primär psychischer Erkrankung.

5.) Personal und Ausstattung
Die Zimmer der Bewohner werden bedarfsgerecht möbliert. Die Betreuten können aber auch eigenes Mobiliar mitbringen. Die Gemeinschaftsräume werden ausreichend ausgestattet. Dabei wird auf eine gute und gesunde Atmosphäre Wert gelegt.
Die Außenanlagen werden funktionell gestaltet. Auch hier wird auf harmonische Gestaltung geachtet.
Die betriebliche Organisation und die haustechnische Versorgung werden gewährleistet.
Beim Personalschlüssel wird sich nach den gesetzlichen Vorgaben LBGR 1-5 gerichtet.
Wir orientieren uns gemäß dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) ab 2020 aus.
Der Verwaltungsaufwand (Hilfedokumentation) wird nach gesetzlicher Verordnung gewährleistet.
Die Konzeption wird in regelmäßigen Abständen reflektiert und gegebenenfalls verbessert.
Es werden Fachkräfte mit den erforderlichen Ausbildungen und Erfahrungen eingesetzt, wobei die kontinuierliche Weiterbildung des Personals sichergestellt wird.
In gemeinsamen Arbeitskreisen erfolgen Auswertungen der angebotenen Hilfen und deren Entwicklungsfortschritte. Die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung der Leistungsangebote als kontinuierliche Verbesserungsprozesse mit ein.

6.) Finanzierung
Die Unterbringungs- und Betreuungskosten sind im Rahmen einer Prüfungs- und Leistungsvereinbarung zwischen dem überörtlichen Kostenträger und der gGmbH als Träger der Maßnahme entsprechend der Prüfungs- und Leistungsvereinbarung zu finanzieren.