Der Acanthus-Hof

Wohnheim und Tagesförderstätte für Menschen mit geistiger Behinderung

Konzeption der Tagesförderstätte

Zugangsvoraussetzungen und Aufnahme
Die Tagesförderstätte ist ein teilstationäres Angebot, bietet erwachsenen Menschen mit Behinderung, die nicht werkstattfähig sind, Förderung, Beschäftigung, Betreuung und Pflege.
„Behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in der Werkstatt nicht erfüllen, sollen in Einrichtungen oder Gruppen betreut und gefördert werden, …“.
Menschen, mit in der Regel schweren zumeist in der frühen Kindheit erworbenen Mehrfachbehinderungen, finden in unserer Tagesförderstätte ergänzend zu ihrem Zuhause einen zweiten Lebensraum. Aber auch Menschen mit erworbenen Behinderungen und entsprechenden Hilfebedarfen können aufgenommen werden. Die meisten unserer Besucher haben die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung besucht. Volljährigkeit ist die Voraussetzung für die Aufnahme.
Ein weiteres wesentliches Kriterium für den Besuch unserer Tagesförderstätte ist die Fähigkeit und Bereitschaft des Menschen mit Behinderung, sich zu den angebotenen Zeiten und nach Maßgabe der individuellen Förderpläne an den pädagogischen Gruppen– und Einzelaktivitäten zu beteiligen. Darüber hinaus muss die Beförderungsfähigkeit mit den Fahrdiensten der Einrichtung gegeben sein.
Über die Aufnahme in die Tagesförderstätte entscheidet der örtliche Kostenträger im Rahmen einer Hilfeplankonferenz auf der Grundlage der individuellen Teilhabeplanung.
Der Besuch der Tagesförderstätte ist mindestens bis zum Rentenalter, in Einzelfällen auch darüber hinaus möglich. Wird in Einzelfällen durch Förderung und Entwicklung die Werkstattfähigkeit des Klienten erreicht, begleiten wir das Verfahren der Überleitung.

Personenkreis
Die Tagesförderstätte gestaltet tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit folgenden Beeinträchtigungen:
- Menschen mit schweren und schwersten Mehrfachbehinderungen, auch in Kombination mit psychischen und seelischen Beeinträchtigungen, so lange die geistige Behinderung im Vordergrund steht.
- Menschen, die nicht die Werkstatt für Menschen mit Behinderung besuchen können und aufgrund ihrer hochgradigen Einschränkungen spezielle und individuelle Förder-, Betreuungs- und Pflegebedarfe zeigen.
- Menschen, die nicht sprechen und in nonverbaler, basaler oder gestischer Form kommunizieren und lautieren.
- Menschen mit schweren Sinnes- und Mehrfachbehinderungen.
- Menschen mit herausforderndem Verhalten, z.B. mit Auto‐, Sach- und/oder Fremdaggression, mit Autismus-Spektrums-Störungen.

Finanzierung
Die Kosten für den Besuch der Tagesförderstätte werden in der Regel durch die Eingliederungshilfe nach SGB XII finanziert. Auch andere Formen der Refinanzierung (z.B. Selbstzahler, Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften) sind möglich.

Pädagogische und therapeutische Angebote
Einen zweiten Lebensraum bieten und den Alltag erlebbar gestalten sind die wesentlichsten Ziele unseres pädagogischen Handelns. Beschäftigungen finden, aktiv sein können, eine Aufgabe übernehmen, mit anderen kommunizieren, als Teil einer Gemeinschaft wahrgenommen werden sind wichtige Ziele für den Einzelnen. Die dazu notwendige Pflege, Betreuung und Aufsicht stellen wir kompetent und den individuellen Bedarfen entsprechend sicher.
Als Einrichtung der Eingliederungshilfe ist es uns wichtig, mit den Tagesförderstätten-Besuchern ein möglichst normales Leben erfahrbar zu gestalten. Dazu gehört vor allem die Einbeziehung jedes Einzelnen in die Tagesgestaltung, soweit es seine Möglichkeiten zulassen.
Einen besonderen Stellenwert in diesem Kontext haben für uns die Bereiche der Bildungsarbeit und arbeitsweltbezogenen Angebote. Auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention besteht das Recht auf Bildung (Art. 24) und auf den Zugang zur Arbeit (Art. 27) für alle Menschen, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung.
Jeder Tagesförderstätten-Besucher hat eigene Interessen und Bedürfnisse. Daher bieten wir in unserer täglichen Arbeit vielfältige Angebote, damit jeder Einzelne die Fähigkeiten entwickeln und ausbauen kann, die er braucht, um so selbstbestimmt wie möglich am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können.
Unsere pädagogische Arbeit und therapeutische Förderung ist systematisch aufgebaut. Sie basiert auf Beobachtung, auf fachlichen und therapeutischen Kompetenzen und auf der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen, gesetzlichen Betreuern, Mitarbeitern der Wohnheime und Therapeuten. Die daraus resultierenden Teilhabe- und Förderpläne sind die Grundlage unserer Arbeit.